Ein Gewerbebetrieb wird unter Berücksichtigung kaufmännischen und/ oder technischen Wissens betrieben, um mit ihm Gewinne zu erzielen.
Er ist planmäßig auf Dauer angelegt und wird selbstständig geführt.
Außerdem stellt das Gesetz die "widerlegbare" Vermutung auf, daß jeder Gewerbebetrieb zunächst als Handelsgewerbe gilt und dessen Betreiber damit als Kaufmann, auf den die handelsrechtlichen Vorschriften für Kaufleute Anwendung finden, auch wenn dieser nicht mit seinem Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist.
Die Einkünfte aus einer Aktivität werden dann nicht in dieser Kategorie besteuert, wenn Sie einen Betrieb der
Land- und Forstwirtschaft haben oder die Tätigkeit freier Berufe (Selbständige) ausüben (§ 1 Abs. 2 HGB bzw. § 15 Abs. 2 EStG).
Als Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind auch die Einkünfte jeder Person in seiner Eigenschaft als Gesellschafter einer
Personengesellschaft oder als
Mitunternehmer erfaßt.
Als Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind auch die
Veräußerungsgewinne für den Verkauf eines Gewerbes erfaßt.
Letzte Änderung am Montag November 15, 2010 08:16:12 von eepp