Die Einnahmen, die zu den Einkünften aus
Vermietung und Verpachtung gehören, sind in § 21 Absatz 1 EStG aufgeführt. Es handelt sich hierbei um:
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen: beispielsweise Grundstücke, Gebäude
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen (Unter einem Sachinbegriff wird die Zusammenfassung mehrerer selbständiger Gegenstände zu einem einheitlichen Ganzen verstanden.): beispielsweise Verpachtung eines Gewerbebetriebes im Ganzen
- Einkünfte aus der zeitlich begrenzten Überlassung von Rechten
- Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen, auch dann, wenn die Einkünfte im Veräußerungspreis von Grundstücken enthalten sind und die Miet- und Pachtzinsen sich auf einen Zeitraum beziehen, in dem der Veräußerer noch Besitzer war
Letzte Änderung am Montag November 15, 2010 08:26:18 von eepp