Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung




Die Einnahmen, die zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören, sind in § 21 Absatz 1 EStG aufgeführt. Es handelt sich hierbei um:
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen: beispielsweise Grundstücke, Gebäude
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen (Unter einem Sachinbegriff wird die Zusammenfassung mehrerer selbständiger Gegenstände zu einem einheitlichen Ganzen verstanden.): beispielsweise Verpachtung eines Gewerbebetriebes im Ganzen
  • Einkünfte aus der zeitlich begrenzten Überlassung von Rechten
  • Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen, auch dann, wenn die Einkünfte im Veräußerungspreis von Grundstücken enthalten sind und die Miet- und Pachtzinsen sich auf einen Zeitraum beziehen, in dem der Veräußerer noch Besitzer war
Letzte Änderung am Montag November 15, 2010 08:26:18 von eepp
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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Grundlagen
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Werbungskosten (Überblick)