Welcher Hebesatz ist anzuwenden?
Bei dem sogenannten Hebesatz handelt es sich um einen Prozentsatz, der auf den
Steuermessbetrag angewendet wird, um die festzusetzende
Gewerbesteuer zu ermitteln.
Die Gewerbesteuer wird von den Gemeinden erhoben (§ 1 GewStG). Grundsätzlich unterliegen die Gewerbebetriebe der Gewerbesteuer in der Gemeinde, in der eine Betriebsstätte unterhalten wird (§ 4 GewStG). Werden Betriebsstätten in mehreren Gemeinden unterhalten, so ist der Steuermessbetrag in die auf die einzelnen Gemeinden entfallenden Anteile zu zerlegen (§ 28 GewStG).
Die hebeberechtigte Gemeinde setzt den auf den Steuermessbetrag anzuwendenden Hebesatz fest. Dieser Hebesatz muss für alle in der Gemeinde vorhandenen Unternehmen identisch sein. Er beträgt mindestens 200 % (§ 16 GewStG).
Letzte Änderung am Mittwoch Februar 23, 2011 02:07:16 von eepp