Kindergeld (Überblick)


Kindergeld oder Kinderfreibetrag?


Das Kindergeld hat die Funktion, die steuerliche Belastung für den Unterhalt eines Kindes auszugleichen.

Der Kinderfreibetrag kann sich nicht mit dem Kindergeld kumulieren, das heißt: Entweder kommt man in den Genuß von Kindergeld oder man kommt in den Genuß des Kinderfreibetrages, beides auf einmal ist nicht möglich.

Das Kindergeld wurde für 2010 um 20 Euro erhöht.


Das Kindergeld beträgt:


  • 184 Euro jeweils für das erste und zweite Kind,
  • ab dem 3. Kind erhöht sich der Betrag auf 190 Euro,
  • ab dem vierten Kind gibt es dann monatlich 215 Euro pro Kind.

Wer erhält das Kindergeld?


Das Kindergeld wird monatlich vom Beginn des Monats an gezahlt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, bis zum Ende des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen.

Für ein Kind kann stets nur eine Person Kindergeld beanspruchen. Falls die Eltern getrennt leben, wird das Kindergeld dem Elternteil ausgezahlt, der das Kind in seinem Haushalt aufgenommen hat.


Lebt das Kind


  • im gemeinsamen Haushalt beider Eltern oder
  • mit einem Elternteil und dessen Ehegatten oder
  • mit Pflegeeltern oder
  • mit seinen Großeltern,


können diese sich untereinander entscheiden, wer das Kindergeld in Anspruch nehmen wird. Diese Entscheidung kann jederzeit schriftlich und für die künftigen Jahre widerrufen und geändert werden.


Lebt das Kind nicht bei einer der oben genannten 4 Personengruppen, so hat derjenige Anspruch auf das Kindergeld, der dem Kind regelmäßig den höchsten Barunterhalt leistet.

Hat die Person (Berechtigte), die bisher das Kindergeld erhalten hat, den Betrag an das Kind weitergeleistet, so wird das Kindergeld nicht mit dem Barunterhalt verrechnet (BFH-Urteil vom 2.6.2005-BStBl.2006 II S.184).

Falls keine Berechtigten Barunterhalt an das Kind zahlen, so entscheidet das Vormundschaftsgericht, wer das Kindergeld erhält.

Ab wann und für wie lange gibt es Kindergeld?


Kindergeld gibt es, sobald Sie Ihren Antrag eingereicht haben.

Tun Sie das also möglichst schnell nach der Geburt Ihres Kindes:

Das Geld wird auch rückwirkend auf den Tag der Antragstellung für jeden Monat gezahlt, in dem Sie Anspruch darauf hatten.

Die Zahlungen laufen dann automatisch weiter, bis Ihr Kind 18 Jahre alt ist. Danach gibt es nur noch unter bestimmten Bedingungen weiterhin Kindergeld.

Etwa, wenn Ihr Kind noch in der Ausbildung ist und keine eigenen Einkünfte hat. Spätestens mit dem 25. Geburtstag Ihres Kindes entfällt jedoch der Anspruch und es gibt kein Kindergeld mehr.
Letzte Änderung am Montag November 15, 2010 07:57:10 von eepp
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