Rechtsbehelf (Einspruch) gegen den Steuerbescheid



Prinzipiell werden Steuern von der Finanzbehörde mit Hilfe eines Steuerbescheids festgesetzt (§ 155 Absatz 1 Abgabenordnung).

Diese Steuerbescheide können nur, soweit es das Gesetz zulässt, aufgehoben oder geändert werden.

Innerhalb der einmonatigen Rechtsbehelfsfrist kann gegen einen Steuerbescheid Einspruch eingelegt werden. Danach wird der Steuerbescheid bestandskräftig. Für eine spätere Berichtigung sind folgende Möglichkeiten vorgesehen:
Letzte Änderung am Freitag Februar 25, 2011 01:54:13 von Monitorer
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