Durch das
Steueränderungsgesetz 2007 wurde der Spitzensteuersatz von 42 % auf 45 % erhöht.
Betroffen sind die Steuerpflichtigen, die ein zu
versteuerndes Einkommen von mehr als 250.001 Euro für Ledige bzw. 500.002 Euro (bei Ehegatten) erzielen.
Ab 2008 werden die nicht entnommenen Gewinne nicht von dieser Regelung betroffen sein. Diese Gewinne unterliegen dem neuen Körperschaftssteuersatz von 15 %.
Letzte Änderung am Montag November 15, 2010 07:51:32 von eepp