Steuererklärung des Freiberuflers



Wenn die Einnahmen über 17.500 € betragen, ist der der Einkommensteuererklärung eine weitere Anlage, nämlich die Anlage EÜR beizufügen.

In dieser Anlage sind bestimmte Einnahmen und Ausgaben gesondert zu erfassen.

Beispiele
  • Die Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen,
  • die Private Kfz-Nutzung,
  • Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen.


Durch dieses Formular können die hinzugefügten Belege automatisiert eingelesen und ausgewertet werden.
Letzte Änderung am Montag November 15, 2010 08:23:27 von eepp
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