Wenn die Einnahmen über 17.500 € betragen, ist der der
Einkommensteuererklärung eine weitere Anlage, nämlich die Anlage EÜR beizufügen.
In dieser Anlage sind bestimmte Einnahmen und
Ausgaben gesondert zu erfassen.
Beispiele
- Die Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen,
- die Private Kfz-Nutzung,
- Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen.
Durch dieses Formular können die hinzugefügten Belege automatisiert eingelesen und ausgewertet werden.
Letzte Änderung am Montag November 15, 2010 08:23:27 von eepp