Steuerveranlagung von Verheirateten




Die Ehegatten, die auf Dauer zusammenleben, können auch die Anwendung der sogenannten Splitting-Regelung beantragen.

Nach der Splitting-Regelung gilt folgendes:

Die beiden Einkommen der beiden Ehegatten werden zusammengerechnet und dann durch 2 geteilt.

Der anzuwendende Einkommensteuersatz ist derjenige, der auf die Hälfte des Gesamteinkommens der beiden Ehegatten anzuwenden ist. Die mit dieser Methode berechnete Steuer wird dann verdoppelt.


Beispiel nach der Tabelle 2009


Die Ehegatten erzielen beide zusammengerechnet ein Einkommen in Höhe von 35.960 € im Jahr.

Nach der Grundtabelle für 2009 würde die Einkommensteuer 7.788 € betragen, mit der Splitting-Regelung müssen die Ehegatten gemeinsam nur 4.616 € Einkommensteuer zahlen.

Durch das Ehegattensplitting können die Ehegatten sehr viel Steuern sparen.
Letzte Änderung am Montag November 15, 2010 08:07:12 von eepp
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