Verluste bei Kapitaleinkünften geltend machen




Bei der Abgeltungssteuer wurde die allgemeine Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten aus Kapitalvermögen auf alle anderen Einkunftsarten abgeschafft.

Ab 2009 können die Verluste aus Kapitalvermögen nur mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden.

Das heißt die Verrechnung mit Verlusten aus anderen Einkommensarten ist nicht mehr möglich.

Die Verluste aus Kapitalvermögen gehen aber nicht verloren.

Sie werden in einem "Verlustverrechnungstopf" erfasst.

Ein bis zum Jahresende nicht genutzter Verlust bleibt grundsätzlich in diesen "Verlustverrechnungstopf" für das kommende Jahr erhalten und wird somit automatisch in das nächste Kalenderjahr übertragen.
Letzte Änderung am Montag November 15, 2010 08:25:06 von eepp
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