Der Veranlagungszeitraum läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres.
Veranlagungszeitraum bedeutet, daß das
Einkommen einer Person für diesen Zeitraum betrachtet wird. Es wird zum Beispiel im Rahmen der
Steuererklärung das Einkommen erklärt, das vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 erzielt wurde.
Der Steuerbescheid 2009 setzt dann die darauf entfallende Steuer für das Kalenderjahr 2009 fest.
Letzte Änderung am Montag November 15, 2010 07:50:57 von eepp