Als Kapitaleinkünfte werden Erträge der privaten Vermögensverwaltung erfasst.
Einkünfte aus Kapitalvermögen sind die Früchte des Kapitals, also die Erlöse oder Entgelte für die Überlassung von Kapital oder des Wirtschaftsguts
Beispiele
- Gewinnanteile (Dividenden), Ausbeuten und sonstige Bezüge aus Aktien,Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden sind, aus Anteilen an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie an bergbautreibenden Vereinigungen, welche die Rechte einer juristischen Person innehaben. Die gleiche Regelung ist für Erlöse nach einer Kapitalherabsetzung anwendbar.
- Verdeckte Gewinnausschüttungen.
- Einnahmen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter und aus partiarischen Darlehen. Achtung: Wer Mitunternehmer ist, erzielt keine Einkunfte aus Kapitalvermögen, sondern Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
- Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden.
- Renten aus Rentenschulden.
- Bei Lebensversicherungen, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden: Der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge; bei einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und einem Alter zum Zeitpunkt der Leistung von mindestens 60 Jahren: Nur die Hälfte dieses Betrages.
- Bei Lebensversicherungen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden und die eine Laufzeit von 12 Jahren unterschreiten oder bei denen eine Beitragszahlungsdauer von weniger als 5 Jahren vereinbart wurde: Die rechnungsmäßigen und die außerrechnungsmäßigen Zinsen (Lebensversicherungen vor 2005 mit einer Beitragszahlungsdauer von mindestens 5 Jahren und einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren genießen das Steuerprivileg für Lebensversicherungen: Die Kapitalerträge aus ihnen sind dann steuerfrei).
- Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, wenn die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zur Nutzung zugesagt oder gewährt worden ist.
- Erträge aus Investmentfonds.
- Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen einschließlich der Schatzwechsel.
- Der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen oder sonstigen Ansprüchen an einer Körperschaft.
Letzte Änderung am Montag November 15, 2010 08:24:23 von eepp