Bestimmten Einnahmen sind gesetzlich von der Einkommensteuer befreit. Diese steuerbefreite Einnahmen betreffen bestimmten Berufsgruppen.
Diese Einnahmen sind hier unten alphabetisch, je nach Berufsgruppe, aufgelistet:
- Arbeitslose: Arbeitslosenunterstützung ist von der Einkommensteuer befreit, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt
- Auszubildende: öffentliche Ausbildungshilfen, Stipendien sowie Aufstiegsfortbildungsbeiträge
- Ehrenamtlich Tätige: Aufwandsentschädigungen
- Entwicklungshelfer: Wiedereingliederungshilfen
- Familien: Kindergeld, Elterngeld, Erziehungsgeld, wobei Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers für die Unterbringung von Arbeitnehmer-Kindern im Kindergarten, Mutterschaftshilfen, Unterhaltszahlungen von Besatzungssoldaten
- Hilfsbedürftige: Sicherungsleistungen zum Lebensunterhalt, Wohngeld
- für die Arbeitnehmer insolventer Betriebe: bestimmte Leistungen des Trägers der Insolvenzgeldversicherung
- Kranke: Leistungen der Krankenversicherung, wobei diese dem Progressionsvorbehalt unterliegen, Leistungen der Pflegeversicherung
- Kunden: Sachprämien
- Künstler: Unterstützungen und Auszeichnungen
- Landwirte: Alters- und Ausgleichszahlungen
- Opfer: Haftentschädigung und Rehabilitierungsmaßnahmen, Entschädigung für Opfer des DDR-Regimes, Entschädigung für Opfer des Zweiten Weltkrieges und des Naziregimes, Entschädigung für Opfer für Wehr -und Zivildienstleistende
- Rentner: Kapitalabfindungen zur Ablösung von Rentenansprüchen
- unfallgeschädigte: Leistungen der Unfallversicherungen
- Wehrdienstleistende: staatliche Unterstützungsleistungen
Bitte beachten Sie, daß diese Liste nicht abschließend ist.
Letzte Änderung am Montag November 15, 2010 07:50:44 von eepp