Welche Einnahmen sind steuerfrei?




Bestimmten Einnahmen sind gesetzlich von der Einkommensteuer befreit. Diese steuerbefreite Einnahmen betreffen bestimmten Berufsgruppen.


Diese Einnahmen sind hier unten alphabetisch, je nach Berufsgruppe, aufgelistet:


  • Arbeitslose: Arbeitslosenunterstützung ist von der Einkommensteuer befreit, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt
  • Auszubildende: öffentliche Ausbildungshilfen, Stipendien sowie Aufstiegsfortbildungsbeiträge
  • Ehrenamtlich Tätige: Aufwandsentschädigungen
  • Entwicklungshelfer: Wiedereingliederungshilfen
  • Familien: Kindergeld, Elterngeld, Erziehungsgeld, wobei Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers für die Unterbringung von Arbeitnehmer-Kindern im Kindergarten, Mutterschaftshilfen, Unterhaltszahlungen von Besatzungssoldaten
  • Hilfsbedürftige: Sicherungsleistungen zum Lebensunterhalt, Wohngeld
  • für die Arbeitnehmer insolventer Betriebe: bestimmte Leistungen des Trägers der Insolvenzgeldversicherung
  • Kranke: Leistungen der Krankenversicherung, wobei diese dem Progressionsvorbehalt unterliegen, Leistungen der Pflegeversicherung
  • Kunden: Sachprämien
  • Künstler: Unterstützungen und Auszeichnungen
  • Landwirte: Alters- und Ausgleichszahlungen
  • Opfer: Haftentschädigung und Rehabilitierungsmaßnahmen, Entschädigung für Opfer des DDR-Regimes, Entschädigung für Opfer des Zweiten Weltkrieges und des Naziregimes, Entschädigung für Opfer für Wehr -und Zivildienstleistende
  • Rentner: Kapitalabfindungen zur Ablösung von Rentenansprüchen
  • unfallgeschädigte: Leistungen der Unfallversicherungen
  • Wehrdienstleistende: staatliche Unterstützungsleistungen


Bitte beachten Sie, daß diese Liste nicht abschließend ist.
Letzte Änderung am Montag November 15, 2010 07:50:44 von eepp
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