Zunächst wird die sogenannte tarifliche
Einkommensteuer ermittelt: Ein bestimmter Steuersatz wird zu Grunde gelegt.
Die tarifliche Einkommensteuer wird von den folgenden Faktoren beeinflußt:
Für
außerordentliche Einkünfte, steuerfreie Einkünfte und
nicht entnommene Gewinne muß eine Sonderberechnung durchgeführt werden.
Diese steuerfreien Einkünfte werden im Rahmen des
Progressionsvorbehalts berücksichtigt.
Die tarifliche Einkommensteuer wird noch gekürzt um Steuerermäßigungen, andere Beträge können ihr hinzugerechnet werden.
Das Endergebnis ist die konkrete und betragsmäßige festzusetzende Einkommensteuer.
Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer
Tarifliche Einkommensteuer nach der Einkommensteuertabelle oder der
Splittingtabelle für das zu
versteuernde Einkommen
- - bezahlter ausländischer Steuern
- - Steuerermäßigungen für gewerbliche Einkünfte eines Einzelunternehmers oder eines Mitunternehmers
- - Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Tätigkeiten und Handwerkerleistungen
- + Pauschbetrag für auf bestimmte ausländische Einkünfte entfallende deutsche Steuer
- + Nachsteuern für entnommene begünstigt besteuerte Gewinne
- + Nachsteuern für bestimmte Versicherungen
- + Zuschlag bei Auflösung einer Rücklage, die für Frostschäden gebildet wurde
- + Zulagenanspruch aus der Riester-Rente
- + Kindergeld oder vergleichbare Leistung
= betragsmäßig festzusetzende Einkommensteuer
Letzte Änderung am Montag November 15, 2010 08:05:18 von eepp