Wie funktioniert die Einkommensteuererklärung?


Wie erkläre ich mein Einkommen beim Finanzamt?


Eine Einkommensteuererklärung ist jährlich bei dem jeweils zuständigen Finanzamt abzugeben.

Die Abgabe der Steuererklärung ist zwingend für:


  • Steuerpflichtige, die andere Einkunftsarten als Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit erzielen und deren Einkünfte 410 Euro übersteigen,
  • Steuerpflichtige, die Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit von mehreren Arbeitgebern erzielen,
  • Steuerpflichtige, die eine Änderung ihrer persönlichen Situation während des Veranlagungszeitraums erlebt haben.



Die übrigen Steuerpflichtigen sind nicht verpflichtet, eine Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben.

Diese Steuerpflichtigen, die nicht gezwungen sind, eine Steuererklärung abzugeben, dürfen trotzdem freiwillig eine solche Steuererklärung abgeben, wenn Sie denken, daß sie Anspruch auf eine Erstattung der Lohnsteuer haben, etwa weil sie der Auffassung sind, daß sie beispielsweise Monat für Monat insgesamt zu viel Lohnsteuer entrichtet haben.

Wann ist die Steuererklärung abzugeben?


Steuererklärungen müssen normalerweise vor dem 31. Mai des folgenden Jahr abgegeben werden.

Die Steuerpflichtigen, die durch einen Dritten (zum Beispiel: Steuerberater) vertreten sind, dürfen bis zum 30. September ihre Steuererklärung abgeben und eine zusätzliche Frist bis zum 28. Februar des darauf folgenden Jahres beim Finanzamt beantragen.

Einzelunternehmer und Gesellschafter einer Personengesellschaft, die ein Wirtschaftsjahr festgesetzt haben, das nicht dem Kalenderjahr entspricht, müssen die Steuererklärung binnen 5 Monaten nach dem Ende des Wirtschaftsjahres abgeben.
Letzte Änderung am Montag November 15, 2010 08:06:05 von eepp
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Einkommensteuer - Einkommensteuertarif
Einkommensteuer - Wie bezahle ich die Einkommensteuer?