Was sind Arbeitsmittel?
Wichtig für die Einstufung als Arbeitsmitteln ist, daß der entsprechende Gegenstand weit überwiegend für berufliche Zwecke genutzt wird.
So zählen zu den Arbeitsmitteln beispielsweise:
- Fachbücher,
- Berufskleidung,
- Werkzeuge,
- Einrichtungsgegenstände (Bücherschränke, Schreibtische, etc.).
Wie sind Arbeitsmittel steuerlich absetzbar?
Aufwendungen für Arbeitsmittel sind nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 EStG als
Werbungskosten voll abzugsfähig. Entscheidend dabei ist der Wert des einzelnen Arbeitsmittels.
Anschaffungskosten netto höchstens 410 Euro (das heißt Rechnungsbetrag höchstens 487,90 Euro)
Das Arbeitsmittel gilt als geringwertiges Wirtschaftsgut und kann im Jahr der Anschaffung in voller Höhe (einschließlich
Umsatzsteuer!) als Werbungskosten abgesetzt werden.
Anschaffungskosten netto größer 410 Euro (das heißt Rechnungsbetrag größer 487,90 Euro)
Die Anschaffungskosten sind auf die Kalenderjahre der voraussichtlichen gesamten Nutzungsdauer des Arbeitsmittels zu verteilen.
In jedem dieser Jahre sind sie anteilig als Werbungskosten zu berücksichtigen, das heißt Jahr für Jahr ist eine
Abschreibung des Arbeitsmittels durchzuführen.
Letzte Änderung am Montag November 15, 2010 08:14:59 von eepp