Die Rechte der Bahnfahrenden waren vor einigen Jahren noch undurchschaubar und man konnte eher von Glück reden, wenn man aufgrund einer Zugverspätung von der DB AG irgend eine Form von Entschädigung erhalten hat.
Seit der Einführung des Fahrgastrechtegesetzes vom 29.07.2009, welches auf eine Europäische Verordnung zurückgeht, sind die Rechte des Fahrgastes bei Zugverspätungen nun bundeseinheitlich klar geregelt.
Demnach gibt es nun eindeutige Regeln für die Entschädigung bei Zugverspätung
- im nationalen Zugverkehr,
- im internationalen Zugverkehr.
Wie kommt man an die Entschädigung?
Das Gute vorweg: Die Entschädigungsansprüche kann man 1 Jahr lang ab dem Gültigkeitsdatum der Fahrkarte geltend machen, das heißt man muß nach einer Zugverspätung nicht zum Ticketschalter hetzen, um seine Ansprüche geltend zu machen.
Den Entschädigungsanspruch selbst muß man auf einem sogenannten Fahrgastrechte-Formular der DB AG geltend machen.
Dieses Formular erhält man in der Regel vom Schaffner im Zug, wenn sich herausstellt, daß der Zug Verspätung haben wird oder in jedem Bahnhof. Man kann das Fahrgastrechte-Formular aber auch im Internet herunterladen unter
https://www.bahn.de/p/view/home/kontakt/fahrgastrechte-formular.shtml .
Das Herunterladen aus dem Internet hat jedoch einen Nachteil: Man kann sich als Fahrgast die eingetretene Verspätung nicht durch den Schaffner im Zug oder einen sonstigen Bediensteten der DB AG (zum Beispiel: am Bahnhof im Service-Point) schriftlich auf dem Formular bestätigen lassen. Eine solche Bestätigung ist für den Anspruch auf Entschädigung nicht unbedingt erforderlich, sie kann das Verfahren unter Umständen jedoch beschleunigen, außerdem wird dadurch die Beweislage bezüglich der Verspätung eindeutiger.
Letzte Änderung am Montag Februar 20, 2012 12:24:10 von Monitorer