Die DB AG entschädigt bei grenzüberschreitenden Fahrscheinen grundsätzlich nur dann, wenn diese Fahrscheine auch von der DB AG ausgegeben wurden. Außerdem muß die DB AG auch zumindest Mitbeförderer gewesen sein.
Die Entschädigungsregelungen sind im einzelnen die folgenden:
- Reisende mit einer internationalen Fahrkarte erhalten eine Entschädigung in Höhe von 25 % des Fahrpreises ab einer Mindestverspätung am Zielort von 60 Minuten, ab einer Verspätung von 120 Minuten beträgt die Entschädigung 50 %. Die Entschädigung erfolgt, nach Wahl des Fahrgastes, entweder als Gutschein oder als Auszahlung in Geld. Falls sich der Reisende für einen Gutschein entscheidet, ist dieser jedoch nur 1 Jahr gültig.
- Entschädigungsbeträge, die kleiner sind als 4 Euro, werden nicht ausgezahlt.
- Die Reklamation für die Entschädigung bei internationalen Fahrkarten wird durch das Bahnunternehmen, das die Fahrkarte ausgestellt hat, durchgeführt.
- Für internationale Reisen in Thalys-Zügen erhält man bei einer Verspätung von mindestens 30 Minuten 20% des Fahrpreises, ab 60 Minuten 50% und ab 120 Minuten 100% des gezahlten Fahrpreises zurück, wenn die Entschädigung als Gutschein akzeptiert wird. Falls man eine Auszahlung in Geld bevorzugt, gelten die oben dargestellten, etwas nachteiligeren Zahlen.
- Beim InterRail Germany Pass und German Rail Pass erhält man pro Verspätungsfall eine Pauachalentschädigung in Höhe von 5,- Euro in der 2. Klasse und 7,50 Euro in der 1. Klasse. Die Entschädigungen werden aber erst fällig, wenn mindestens 3 Verspätungsfälle vorliegen.
Letzte Änderung am Montag Februar 20, 2012 12:24:22 von Monitorer