Nein, es besteht keine Pflicht, den Mitarbeiter von der GEZ in die Wohnung reinzulassen.
Auch, wenn die Dame oder der Herr von der GEZ sehr selbstbewußt auftreten und an der Haustür einem gar "auf die Pelle rücken", besteht keine gesetzliche Pflicht, diese Herrschaften in Haus oder Wohnung einzulassen.
Auch der Hinweis der GEZ-Leute, daß sie ein Recht hätten einzutreten, ansonsten mache man sich strafbar, ist schlicht falsch.
Die eigene Wohnung ist gesetzlich geschützt - sogar aufgrund des Grundgesetzes.
Man kann dem GEZ-Bediensteten an der Tür also jederzeit sagen, daß man ihn nicht einlassen möchte und die Türe wieder schließen.
Dies bedeutet natürlich nicht, daß man ein Recht hat, gegenüber der GEZ falsche Angaben über seine Rundfunkgeräte zu machen und auch nicht dazu, seiner Gebührenpflicht durch Nichtanmeldung nicht nachzukommen.
Immerhin ist das rechtswidrige Nichtenrichten von Gebühren eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Auch kann man verpflichtet werden, Gebühren für die Vergangenheit nachzuzahlen.
Eine Ausnahme
Lediglich bei einer Ausnahme muß man den GEZ-Bediensteten in die Wohnung einlassen, nämlich nur dann, wenn er einen entsprechende richterliche Durchsuchungsanordnung ("Durchsuchungsbefehl") dabeihat.
Dies kommt in der Praxis so gut wie nie vor.
Auf der Durchsuchungsanordnung müßte in der Tat die Unterschrift eines Richters stehen und es müßte dort ganz klar und eindeutig angeordnet sein, daß die bestimmte Wohnung/ das jeweilige Haus zu durchsuchen ist.
Außerdem darf eine Wohnung auch ohne richterliche Durchsuchungsanordnung ausnahmsweise betreten werden, wenn "Gefahr im Vezug" vorliegt. Dies dürfte aber im Bereich von Rundfunkgebühren in der Regel stets zu verneinen sein.
Letzte Änderung am Montag Februar 20, 2012 12:23:49 von Monitorer