Probleme mit der Reise entstehen nicht unbedingt erst während einer Reise. Probleme, die mit der Reise zu tun haben, können auch schon vor dem Antritt der Reise entstehen.
An folgende Punkte kann man in diesem Zusammenhang denken:
Austausch des Reisenden vor Reiseantritt
Nach Vertragsschluß und vor Reisebeginn kann der Reisende sich zunächst dazu entschließen, daß eine andere Person an seiner Stelle als Begünstigter die Reise antreten soll (§ 651 b BGB).
Anfallende Mehrkosten hat der Reisende selbst zu tragen.
Der Reiseveranstalter kann dem Auswechseln des Reisenden nur in bestimmten Fällen widersprechen, z. B. wenn ein Reisender für die Reise bestimmte Eigenschaften aufweisen muß.
Beispiel
Petra ist begeisterte Bergsteigerin und hat eine anspruchsvolle Reise durch die Alpen gebucht. Kurz vor Reiseantritt möchte sie ihren Platz an Susi abtreten, die allerdings keinerlei Bergsteigeerfahrung hat. Bei der Buchung der Reise wußte Petra, daß sehr gute Bergsteigekenntnise für die Reise erforderlich sind.
Hier wird der Reiseveranstalter dem Verlangen von Petra widersprechen können, da die Bergsteigeerfahrung Voraussetzung für die Teilnahme an der Reise ist.
Rücktritt von der Reise vor Reiseantritt
Daneben kann der Reisende vor Reiseantritt jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten, ohne dies begründen zu müssen (§ 651 i BGB).
Er erhält den gezahlten Reisepreis zurück, muß dem Reiseveranstalter allerdings eine angemessene Entschädigung zahlen.
Um sich diese Kosten zu ersparen kann es sinnvoll sein, bei Abschluß des Reisevertrages eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Allerdings muß man dabei beachten, daß solche Reiserücktrittsversicherungen meist nur den Rücktritt aus bestimmten besonderen Gründen abdecken, wie zum Beispiel
- Kündigung des Arbeitsvertrages des Reisenden,
- Schwere Erkrankung des Reisenden,
- Tod eines nahen Angehörigen des Reisenden.
Letzte Änderung am Montag Februar 20, 2012 12:21:20 von Monitorer