Oft sprechen Käufer von "Garantie", und meinen damit eigentlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hat jeder Käufer grundsätzlich immer - es sei denn, diese Rechte wurden im Kaufvertrag ausdrücklich ausgeschlossen.
In manchen Fällen übernehmen Verkäufer daüber hinaus Verpflichtungen, die für den Käufer günstiger sein können als die gesetzlichen Vorschriften.
Das heißt die Verkäufer dürfen dem Käufer auch mehr Rechte anbieten, als dies nach dem Gesetz vorgesehen ist.
In diesem Zusammenhang spricht man von "Garantie" - wenn also der Verkäufer dem Käufer mehr Rechte gewährt, als dem Käufer eigentlich nach dem Gesetz zustünden.
Beispiele
- Der Verkäufer übernimmt eine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit der Kaufsache (Beschaffenheitsgarantie).
- Der Verkäufer übernimmt eine Garantie dafür, daß die Kaufsache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie) (Beispiel: "Rostfrei für mindestens 5 Jahre").
Die Garantiefrist kann vom Verkäufer, also dem Garantiegeber, grundsätzlich frei bestimmt werden.
Beispiel
Micha erwirbt einen Neuwagen, für den der Hersteller eine sogenannte Durchrostungsgarantie über einen Zeitraum von 30 Jahren übernimmt, das heißt der Verkäufer verpflichtet sich, innerhalb dieses Zeitraums jeden Rostschaden am Wagen kostenlos zu beseitigen.
In einem solchen Fall stehen dem Käufer alle Rechte zu, die der Verkäufer ihm in seiner Garantieerklärung zugesteht. Dabei ist wichtig, daß es nicht unbedingt auf den Begriff "Garantie" ankommt. Das Wort "Garantie" muß beispielsweise in einer Durchrostungsgarantie nicht vorkommen. Es reicht z. B. aus, daß der Verkäufer "für die Funktionstüchtigkeit der Kaufsache uneingeschränkt haften" möchte.
Weiteres Beispiel
Claudia kauft eine Waschmaschine. Der Verkäufer erklärt im Kaufvertrag, er werde innerhalb von fünf Jahren jeden auftretenden Mangel an der Waschmaschine kostenlos beheben.
Tritt hier ein Mangel auf, ergibt sich die Verpflichtung des Verkäufers zur Reparatur direkt aus seiner Garantieerklärung. Besonders günstig ist hier für Claudia, daß eine Garantiefrist von fünf Jahren eingeräumt wird, während die gesetzliche Frist, innerhalb deren der Verkäufer haftet, nur zwei Jahre beträgt.
Letzte Änderung am Montag Februar 20, 2012 12:23:20 von Monitorer