Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg sieht durch die deutsche Regelung EU-Recht verletzt.
Hintergrund der deutschen Regelung ist der Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahr 2008, durch den enorme Gewinne aus dieser Branche vom Staat abgeschöpft werden können.
Dem Urteil zufolge wird durch das staatliche Monopol die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU verletzt. Außerdem werde zuviel für Glücksspiele und Sportwetten geworben, was eine effektive Suchtbekämpfung behindere. Gerade dieser Vorwurf wiegt schwer, wird doch bei einschlägiger Werbung in der Regel der Zusatz "Glücksspiel kann süchtig machen" in Verbindung mit dem Hinweis auf Suchtberatungsstellen angefügt.
Die erfolgreiche Klage wurde von Wettbüros erhoben, denen es in einigen Bundesländern untersagt war, online-Angebote zu schalten. Die Wettbüros umgingen die staatliche Regelung dadurch, dass sie ihren Sitz ins europäische Ausland verlegten und von dort aus tätig waren.
Nun ist mit einer raschen und weitgreifenden Neuordnung des Marktes zu rechnen.
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