Vaterschaftsanerkennung: Rechtliche Folgen

Mit der Anerkennung der Vaterschaft für ein Kind sind natürgemäß Rechte und Pflichten verbunden. Hier erfahren Sie, wo und wie die Vaterschaft anerkannt wird und welche rechtlichen Konsequenzen das für Vater, Mutter und Kind hat.

Anerkennung der Vaterschaft im Gesetz

Die Vaterschaftsanerkennung ist eine freiwillige Willenserklärung, mit der ein Mann zum rechtlichen Vater eines Kindes wird. Dies ist nur bei unehelichen Kindern notwendig. Verheiratete Männer gelten per se als rechtliche Väter von Kindern, die während der Ehe durch ihre Ehefrauen geboren werden, und brauchen daher keine gesonderte behördliche Anerkennung.

Nach § 1594 BGB sind an die Anerkennung der Vaterschaft einige Bedingungen geknüpft:
"(1) Die Rechtswirkungen der Anerkennung können, soweit sich nicht aus dem Gesetz anderes ergibt, erst von dem Zeitpunkt an geltend gemacht werden, zu dem die Anerkennung wirksam wird.
(2) Eine Anerkennung der Vaterschaft ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht.
(3) Eine Anerkennung unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung ist unwirksam.
(4) Die Anerkennung ist schon vor der Geburt des Kindes zulässig."

Aus Absatz 2 ergibt sich, dass ein Kind nicht von zwei Vätern gleichzeitig anerkannt werden kann. So kann zum Beispiel auch ein leiblicher Vater seine Vaterschaft nicht anerkennen, solange es einen anderen rechtlichen Vater für das Kind gibt. Laut deutschem Recht hat der leibliche Vater also kein Vorrecht auf die Vaterschaft.

Liegt die Anerkennung gemäß Absatz 4 vor der Geburt des Kindes vor, so kann der Vater auch als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen werden. Die Anerkennung kann aber auch nachträglich erfolgen.

Nach § 1594 BGB bedarf die Vaterschaftsanerkennung der Zustimmung der Mutter. Erst durch die Zustimmung der Mutter wird die Anerkennung wirksam.

Wo und wie erfolgt eine Vaterschaftsanerkennung?

Die Anerkennung des Vaters und die Zustimmung der Muttter müssen öffentlich beurkundet werden. Dies kann beim Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht oder auch bei einem Notar erfolgen. Wurde die Beurkundung nicht durch das Standesamt selbst vorgenommen, so sind diesem beglaubigte Abschriften zu übermitteln. Ebenso erhalten die Mutter und das Kind Abschriften.

Eine Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt ist in der Regel kostenfrei, beim Standesamt wird eine geringe Gebühr erhoben (zum Beispiel in Berlin 30 Euro). Höhere Kosten ergeben sich bei einem Notar.

Für die Vaterschaftsanerkennung existiert kein einheitliches Formular. Es wird vielmehr ein Protokoll durch den Beamten oder Notar aufgenommen. Persönliches Erscheinen ist Pflicht. In der Regel reicht es, wenn Mutter und Vater ihren Personalausweis und ihre jeweilige Geburtsurkunde sowie die Geburtsurkunde des Kindes mitbringen (vor der Geburt den Mutterpass). Weitere Unterlagen sind zum Beispiel erforderlich, wenn ein Elternteil Ausländer ist oder wenn die Mutter schon einmal verheiratet war. Erkundigen Sie sich darüber bei der Stelle, wo Sie die Anerkennung beurkunden lassen möchten.

Rechtsfolgen der Vaterschaftsanerkennung

Staatsbürgerschaft

Durch die Vaterschaftsanerkennung entsteht ein Verwandtschaftsverhältnis im rechtlichen Sinne zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind. Ist der Vater Deutscher und die Mutter Ausländerin, dann bekommt das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft. Es kann unter Umständen auch eine doppelte Staatsbürgerschaft erhalten.

Unterhaltspflicht

Sowohl eheliche als auch uneheliche Kinder haben Anspruch auf Mindestunterhalt gemäß § 1612a BGB:
"(1) Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen. Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum des minderjährigen Kindes. Er beträgt monatlich entsprechend dem Alter des Kindes
1. für die Zeit bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs (erste Altersstufe) 87 Prozent,
2. für die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs (zweite Altersstufe) 100 Prozent und
3. für die Zeit vom 13. Lebensjahr an (dritte Altersstufe) 117 Prozent."

Darüber hinaus kann sich eine Unterhaltspflicht zwischen Mutter und Vater des Kindes ergeben (Betreuungsunterhalt).

Weitere Rechte

Der Vater hat im Bezug auf sein Kind ein Zeugnisverweigerungsrecht. Er kann sein Kind im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichern.

Für das Kind ergeben sich Ansprüche auf Erbe nach dem Tod des Vaters sowie ggf. auf Waisenrente.

Sorgerecht

Eine Vaterschaftsanerkennung hat keinen Einfluss auf das Sorgerecht und das Umgangsrecht für das Kind. Ledige Mütter erhalten in der Regel das alleinige Sorgerecht. Allerdings ist die Vaterschaftsanerkennung und -feststellung die Vorraussetzung für eine Vereinbarung zwischen einem unverheirateten Paar, sich das Sorgerecht zu teilen. Diese gemeinsame Sorgerechtserklärung muss ebenfalls öffentlich beurkundet werden. Beide Beurkundungen zusammen zu erledigen, hat viele Vorteile.

Kann man eine Vaterschaftsanerkennung verweigern oder widerrufen?

Wenn der biologische Kindsvater die Anerkennung der Vaterschaft verweigert, können die Mutter oder das Jugendamt einen Antrag auf Vaterschaftsfeststellung beim Familiengericht stellen. Im Klartext bedeutet das, es wird ein Gentest durchgeführt. Das gleiche Recht hat der Vater, wenn die Mutter ihre Zustimmung zu seiner Vaterschaftsanerkennung verweigert.

Ist die Vaterschaft erst einmal anerkannt worden, kann sie nur widerrufen werden, wenn sie ein Jahr nach der Beurkundung noch nicht wirksam geworden ist (§ 1597 Abs. 3 BGB). Ansonsten kann der Anerkennende bei Zweifeln an seiner Vaterschaft diese nur anfechten (§ 1600 BGB), und zwar beim Familiengericht des Wohnorts des Kindes.

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