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Verträge mit Familienangehörigen

Mai 2013



Häufig arbeiten im Unternehmen Familienangehörige mit oder stellen Geld oder Räumlichkeiten zur Verfügung.

Es sollten unbedingt Verträge gemacht werden, die die reellen Sachverhalte dokumentieren, um gegebenenfalls in den Genuss der Vorteile der steuerlich bestehenden Regelungen zu kommen z. B. Freibeträge der mitarbeitenden Familienmitglieder, Abzugsfähigkeit von Darlehenszinsen....

Im Kern sollten die Verträge dem sogenannten "Drittvergleich" standhalten, das heisst, sie sollten so gestaltet sein, wie sie mit einem fremden Dritten auch gestaltet sein würden.

Beispielsweise wäre für eine Kellner-Position ein Monatsfixgehalt von 10.000 € brutto wohl viel zu überzogen. Dies könnte Probleme mit dem Finanzamt geben, wenn man zugunsten der Familiengastwirtschaft dann diese (zum Beispiel an die Ehefrau) gezahlten 10.000 € steuerlich geltend machen möchte.

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