Eine schriftliche Vollmacht verfassen

Mit einer Vollmacht erteilen Sie einer anderen Person die Erlaubnis, an Ihrer statt zu handeln, also zum Beispiel einen Behördengang zu absolvieren, ein Bankgeschäft zu erledigen oder - ganz trivial - ein an Sie adressiertes Paket abzuholen. Das ist manchmal nötig, wenn Sie selbst nicht vor Ort sind oder nicht in der Lage, selbst aktiv zu werden. Hier erklären wir Ihnen, wie Sie eine ordnungsgemäße Vollmacht verfassen.

Wie schreibe ich eine Vollmacht?

Eine schriftliche Vollmacht unterliegt keinen spezifischen Formatvorgaben. Am besten formatieren Sie sie aber wie einen Brief: Sie sind der Absender, der Bevollmächtigte ist der Adressat. Vergessen Sie das Datum und die Unterschrift am Ende nicht.

Anfang der Vollmacht

Beginnen Sie mit Ihrem Namen, ihrer Anschrift in der nächsten Zeile, dann Postleitzahl und Wohnort. Lassen Sie dann eine Zeile frei und schreiben Sie das Datum, am besten nicht in abgekürzter Form.

Schreiben Sie nach einer weiteren freien Zeile den Namen und die Adresse des Bevollmächtigten, also der Person, die in Ihrem Auftrag handeln soll. Um jeglicher Verwechslungsgefahr vorzubeugen oder dem Fall, dass der Bevollmächtigte seinen Wohnort ändert, ergänzen Sie am besten auch das Geburtsdatum.

Hauptteil der Vollmacht

Beginnen Sie dann den Hauptteil der Vollmacht, indem Sie klar und deutlich formulieren, in welchen Angelegenheiten die genannte Person Sie vertreten soll. Zum Beispiel so:

"Ich (Vor- und Nachname), geboren am (Geburtsdatum) in (Geburtsort), bevollmächtige (Vor- und Nachname), geboren am (Geburtsdatum) in (Geburtsort), bei meinem Hausarzt Dr. (Name des Arztes) Auskünfte über meine Gesundheit einzuholen."

Wichtig ist auch, dass Sie den Zeitraum der Gültigkeit der Vollmacht genau angeben. Von wann bis wann soll der Bevollmächtigte an Ihrer statt handeln dürfen? Der Zeitraum kann auch an eine Bedingung gebunden sein. So ist es möglich, eine Vollmacht nur für einen Notfall auszustellen. Falls relevant, geben Sie den Grund für die Ausstellung der Vollmacht an, zum Beispiel dass Sie verreist oder krank sind.

Sie können die Vollmacht auch einschränken oder für bestimmte Fälle ausweiten. Im Prinzip sind Ihnen im Rahmen des gesetzlich Möglichen keine Grenzen gesetzt. Wichtig ist nur, dass Sie Ihr Anliegen präzise und unmissverständlich formulieren.

Ende der Vollmacht

Beenden Sie die Vollmacht, indem Sie Ort und Datum schreiben, dann einige Zeilen Platz lassen und Ihren Namen hinzufügen. Drucken Sie die Vollmacht aus und unterschreiben Sie sie, dort wo Sie zwischen Ort, Datum und Ihrem Namen Platz gelassen haben.

Tipps zum Schreiben einer Vollmacht

Verfassen Sie eine Vollmacht am Computer oder zumindest mit einer Schreibmaschine. Vermeiden Sie es, die Vollmacht mit der Hand zu schreiben. Es handelt sich um ein wichtiges Dokument mit rechtlicher Tragweite. Wenn etwas nicht gut zu lesen oder missverständlich ist, kann das zu Problemen führen.

Halten Sie sich kurz und seien Sie präzise. Schreiben Sie nur das, was unbedingt notwendig ist, in die Vollmacht. Dadurch entsteht kein Spielraum für Interpretationen. Eine lange, ausschweifende Vollmacht läuft Gefahr, umgedeutet zu werden.

In manchen Fällen ist es sinnvoll, einen Zeugen zu haben, während Sie die Vollmacht unterschreiben, damit dieser gegebenenfalls bezeugen kann, dass Sie nicht unter Druck gesetzt worden sind, um die Vollmacht zu unterschreiben.

Der Bevollmächtigte muss im Besitz der Original-Vollmacht sein. Es ist trotzdem keine schlechte Idee, eine Kopie zu behalten.

Wirksamkeit der Vollmacht

Die Vollmacht ist nur wirksam, solange die bevollmächtigte Person die Vollmachtsurkunde besitzt und die Urkunde im Original vorlegen kann, wenn sie ein Rechtsgeschäft vornimmt.

Transmortale Vollmacht versus postmortale Vollmacht

Die sogenannte transmortale Vollmacht ist von der postmortalen Vollmacht zu unterscheiden. Während die transmortale Vollmacht bereits zu Lebzeiten des Vollmachtgebers besteht und über seinen Tod hinaus bestehen bleibt, wird die sogenannte postmortale Vollmacht erst mit dem Tod des Vollmachtgebers wirksam.

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