Rail & Fly Tickets

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Reiseveranstalter die entstandenen Zusatzkosten erstatten muss, wenn ein Reisender mit einem Rail & Fly Ticket wegen Zugverspätungen seinen Flug verpasst (Urteil vom 28.10.2010, Az. Xa ZR 46/10).

In dem verhandelten Fall sprechen alle Indizien dafür, dass der Reiseveranstalter den Bahntransfer als eigene Leistung angeboten hat. Dabei ist es unerheblich, dass die Auswahl der Bahnverbindung zum Flughafen nicht durch den Reiseveranstalter erfolgte, sondern dem Reisenden selbst überlassen blieb. Somit kam ein Reisevertrag nach § 651a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zustande und der Reiseveranstalter muss gemäß § 651c BGB für den entstandenen Schaden haften.
Editiert von jluft - Letztes update am November 1, 2010 12:23 von jluft
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Anregungen
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Flexible Preisangaben im Reisekatalog zulässig
Anspruch auf Erstattung von Steuern und Flughafengebühren