Ein
Arbeitnehmer, der die Fußballspiele am Arbeitsplatz verfolgen möchte, sollte die folgenden Punkte berücksichtigen, um keine Verwarnung beziehungsweise
Kündigung zu riskieren:
- Radio: Ein Arbeitnehmer darf ein eigenes Radio zur Arbeit mitbringen. Allerdings darf durch das Radiohören weder die eigene Arbeit, noch die Arbeit der Kollegen oder der Kundenverkehr beeinträchtigt werden.
- Fernsehen: Prinzipiell kann davon ausgegangen werden, dass durch einen Fernseher eine konzentrierte Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht möglich ist. Ohne Zustimmung des Arbeitgebers sollte der Fernseher daher nicht eingeschaltet werden. Eine einvernehmliche Regelung zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung für die Spiele der Fußball-Weltmeisterschaft wäre eine mögliche Alternative.
- Internet: Die möglichen Konsequenzen hängen ab von der jeweiligen betrieblichen Regelung zur privaten Nutzung des Internets. (1) Wenn die private Nutzung untersagt ist, kann ein Verstoß zur Kündigung führen. (2) Wenn die private Nutzung während der Arbeitszeit zulässig ist, muss dennoch das Übermaßverbot berücksichtigt werden. Eine zu ausschweifende private Nutzung des Internets (beispielsweise wenn die Fußballspiele in voller Länge im Internet verfolgt werden) kann auch hier zur Kündigung führen.
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