Wie wird Urlaubsanspruch finanziell abgegolten?

Wenn Sie ein Arbeitsverhältnis beenden, können Sie Ihren restlichen Urlaub nehmen oder ihn sich von Ihrer Firma auszahlen lassen. Hier lesen Sie, was bei einer solchen Abgeltung zu beachten ist.

Gesetzliche Regelung des Urlaubs

Der Mindesturlaub von vier Wochen ist in Deutschland gesetzlich verankert. So sieht § 3 Absatz 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) einen jährlichen Urlaub von mindestens 24 Werktagen vor. Dies gilt für eine Sechs-Tage-Woche (§ 3 Absatz 2 BUrlG). Ein Arbeitnehmer mit einer Fünf-Tage-Woche hat dementsprechend einen anteiligen Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage.

Voraussetzung für die finanzielle Urlaubsabgeltung

Der tatsächliche Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers richtet sich nach dem Tarifvertrag oder dem individuellen Arbeitsvertrag des jeweiligen Arbeitnehmers. Der gesetzliche Mindesturlaub in Höhe von vier Wochen darf dabei nicht unterschritten werden.

Scheidet der Arbeitnehmer aus einem Arbeitsverhältnis aus, zum Beispiel bei einer Kündigung, und kann er seinen restlichen Urlaub nicht mehr nehmen, muss dieser abgegolten werden, was bedeutet, dass er ausgezahlt wird (§ 7 Absatz 4 BurlG).

Um eine Auszahlung des Resturlaubs zu bewirken, muss der Arbeitnehmer diese ausdrücklich und rechtzeitig vom Arbeitgeber verlangen.

Diese Regelungen gelten auch im Falle einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob).

Berechnung der Höhe der finanziellen Urlaubsabgeltung

Die Höhe der Urlaubsabgeltung entspricht der Höhe des Urlaubsentgelts, das in der Regel dem festen Arbeitsentgelt entspricht. Die Auszahlung von Zusatzleistungen zum Gehalt, wie Erfolgsbeteiligung, Überstundenzuschläge sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, ist dabei ausgeschlossen.

Steuern und Abzüge für die Urlaubsabgeltung

Die Urlaubsabgeltung stellt ein so­zi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ges Ein­kom­men dar. Der Arbeitgeber rechnet diese Abgeltung wie ei­ne Ge­halts­zah­lung ab. Auf diese Zahlung wird also Einkommensteuer erhoben.

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