Grundsätzlich müssen Fluggesellschaften die gezahlten
Steuern und Flughafengebühren erstatten, wenn ein Passagier seinen Flug nicht antritt.
In diesem Zusammenhang beschäftigte sich das Landgericht Köln mit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Nach dessen Ansicht versuchte Germanwings mit Hilfe von komplizierten Antragsformularen die Kunden davon abzuhalten, die ihnen zustehende Rückerstattung zu fordern. Die Richter gaben der Verbraucherzentrale recht. Die Formulare für das Erstattungsverfahren stellen ein unverhältnismäßiges Hindernis für den
Verbraucher dar. Germanwings muss die entsprechenden Formulare zurücknehmen.
(Urteil vom 06.05.2010, Az. 31 O 76/10)
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Letztes update am November 23, 2010 06:40 von Monitorer