Die als "Emmely" bekannte Kassiererin durfte wegen der Unterschlagung von 2 gefundenen Pfandbons (Flaschenpfand) nicht fristlos gekündigt werden.
Der 52-jährigen Arbeitnehmerin, die seit über 30 Jahren an der Kasse eines Discounter-Supermarktes (Kaiser's-Tengelmann-Konzern) tätig war, wurde vorgeworfen, im Supermarkt 2 verlorene Pfandbons im Werte von 1,30 € gefunden und für sich selbst eingelöst zu haben.
Anfang dieses Jahres hatte ihr der Arbeitgeber deshalb fristlos gekündigt.
Sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht hatten die Klage der Arbeitnehmerin gegen die Kündigung abgewiesen mit der Begründung, sie habe das Vertrauen ihres Arbeitgebers nachhaltig erschüttert.
Das Bundesarbeitsgericht hob nun diese Entscheidungen auf. Die fristlose Kündigung sei rechtswidrig gewesen.
Somit genügte dem Bundesarbeitsgericht bei einer bis dahin tadellosen Arbeitnehmerin mit einer derart langen Betriebszugehörigkeit eine Verwendung von gefundenen Pfandbons nicht, um hierauf eine fristlose Kündigung stützen zu können.
Der Discounter muß die Arbeitnehmerin nun weiterbeschäftigen, da ihr Arbeitsvertrag somit weiter besteht und als nie beendet gewesen anzusehen ist.
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eepp -
Letztes update am Juni 14, 2010 05:37 von eepp