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Neues Kreditgesetz - Kreditrichtlinie der EU

Mai 2013



Immer wieder wird man in den Schaufenstern der Banken als Verbraucher gelockt, einen Kredit aufzunehmen, um sich seinen Herzenswunsch (ein Auto, einen neuen Fernseher, ein Klavier etc.) anschaffen zu können.


Verbraucher werden ab dem 11. Juni 2010 jedoch stärker geschützt - ab da gilt nämlich die neue europäische Verbraucherkreditrichtlinie.

Im Vordergrund steht der Schutz des Kunden durch eine hohe Transparenz, noch vor dem Vertragsschluß. Es soll keine Überraschungen mehr geben, beispielsweise in Form von versteckten Kosten.

Künftig müssen beispielsweise in klarer und verständlicher Weise angegeben werden:


  • der Kreditbetrag,
  • effektive Jahreszinssatz.


Der Verbraucher soll künftig aus einem in verständlicher Sprache verfaßten Dokument ersehen können, welche Belastung konkret monatlich auf ihn zukommt.

Für Privatkredite, also Kredite von Verbrauchern an Verbraucher und für Kleinstkredite von unter 200 € gilt die Richtlinie jedoch nicht.



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