Reiserecht: Unterscheidung Vermittler / Veranstalter entscheiden

Das Amtsgericht Chemnitz hat entschieden, dass Reisemängel nicht bei der Vermittlungsagentur beanstandet werden können. Anders als ein Veranstalter haftet eine Vermittlungsagentur nicht für etwaige Mängel. Eine Haftung des Vermittlers ist nur ausnahmsweise dann gegeben, wenn die Agentur den Anschein erweckt, vertraglich vorgesehene Leistungen als eigene zu erbringen.

In dem verhandelten Fall wurde ein Ferienhaus in Dänemark über eine Ferienhausagentur gebucht. Zahlreiche Mängel wurden bei der Vermittlungsagentur beanstandet. Die Richter entschieden, dass die Agentur nicht zuständig gewesen ist. Die Mängelanzeige ist vielmehr an den Eigentümer des Ferienhauses zu richten, der in der Buchungsbestätigung der Ferienhausagentur namentlich genannt wird.

(Az. 16 C 1820/09)
Editiert von Monitorer - Letztes update am Dezember 7, 2010 10:53 von Monitorer
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