Das Landgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass eine erneute
Probezeit vereinbart werden darf, wenn ein Auszubildender seine Ausbildungsstelle wechselt (Urteil vom 12.8.2010, Az. 4 Sa 120/10).
In dem verhandelten Fall wurde zunächst ein Berufsausbildungsvertrag mit einer Baugesellschaft geschlossen. Zu Beginn des 3. Ausbildungsjahres wechselte der
Auszubildende den Ausbilder. Im Berufsausbildungsvertrag mit dem neuen Betrieb wurde erneut eine Probezeit vereinbart, innerhalb derer dem Auszubildenden fristlos gekündigt wurde. Die Richter erklärten die
fristlose Kündigung für wirksam. Auch wenn der Ausbildungsberuf beibehalten wird, so wird dennoch ein neues
Ausbildungsverhältnis begründet. Die Vereinbarung einer Probezeit ist dementsprechend nicht zu beanstanden.
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Letztes update am Dezember 12, 2010 09:29 von Monitorer