Das
Landesarbeitsgericht Nürnberg hat entschieden, dass unabhängig von der Dauer der
Betriebszugehörigkeit ein umfangreicher privater E-Mail-Verkehr eine
außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann (Urteil vom 31.5.2010, Az. 12 Sa 875/09).
In dem verhandelten Fall hatte ein langjährig beschäftigter
Arbeitnehmer seinen Dienst-PC über einen Zeitraum von mehr als sieben Wochen für eine exzessive Privatnutzung verwendet. Daraufhin wurde ihm fristlos gekündigt. Der Arbeitnehmer legte Kündigungsschutzklage ein, welche von den Richtern abgewiesen wurde. Der Arbeitnehmer hat seine Arbeitspflicht verletzt. Aufgrund des exzessiven privaten E-Mail-Verkehrs während der Arbeitszeit war die Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung erheblich beeinträchtigt. Auch eine
Abmahnung war aufgrund des Umfangs und der Intensität der vorliegenden Privatnutzung nicht erforderlich.
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Letztes update am Dezember 16, 2010 09:14 von Monitorer