Wirksamkeit von E-Mail-Disclaimern

Ein sogenannter Disclaimer wird im Internet eingesetzt. Er wird insbesondere in E-Mails und auf Webseiten verwendet, um den Absender beziehungsweise Homepagebetreiber gegen Haftungsrisiken abzusichern.

Ein E-Mail-Disclaimer beinhaltet häufig eine Belehrung darüber, dass die E-Mail vertrauliche Informationen enthält. Aus diesem Grund soll der Absender informiert werden, wenn der Empfänger die E-Mail irrtümlich erhalten hat. Ferner wird das unerlaubte Kopieren und die Weitergabe der E-Mail untersagt.

Rechtlich ist ein derartiger E-Mail-Disclaimer nach überwiegender Meinung unwirksam. So gilt bei unverschlüsselten E-Mails das Briefgeheimnis nicht. Nach § 202 Strafgesetzbuch (StGB) setzt die Verletzung des Briefgeheimnisses einen verschlossenen Brief/Schriftstück voraus. Auch kann ein derartiger E-Mail-Disclaimer nicht als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten, weil diese dem Empfänger dann bereits vor Öffnung der E-Mail vorliegen müssten. Tatsächlich befindet sich der E-Mail-Disclaimer jedoch erst unter der entsprechenden E-Mail.
Editiert von Monitorer - Letztes update am Januar 11, 2011 11:11 von Monitorer
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