Flugbuchung - Hin- und Rückflug statt Einzelstrecke buchen



Es ist seit längerem bekannt, daß bei der Buchung von Flugtickets die Buchung von Hin- und Rückflug oft billiger ist als die Buchung nur des Hinfluges, also der einfachen Strecke.

Auch ist es oft billiger, bei einem Fernflug gleich den Zubringerflug zum Großflughafen mitzubuchen, als nur isoliert den Fernflug zu buchen.

Die Fluggesellschaften versuchten bisher, solche "Tricksereien" der Verbraucher zu verhindern, indem sie in ihr Kleingedrucktes (AGBs) aufnahmen, daß bei einer nur teilweisen Inanspruchnahme der gesamten gebuchten Strecke das Ticket voll verfällt.

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 29. April 2010 stärkt nun die Rechte der Reisenden.

Danach sind solche Klauseln in AGB unwirksam.

Die Fluggesellschaften können den Passagieren nicht aufzwingen, bei einem gebuchten Ticket mit Zwischenlandungen die gesamte Route, so wie gebucht, auch abzufliegen.

Mit anderen Worten: Passagiere dürfen weiterhin bei einer gebuchten Reise wahlweise nur einen der gebuchten Flüge nutzen und einen anderen eben nicht.

Aber vorsicht: Die Airlines dürfen in solchen Fällen von den Passagieren den Differenzbetrag nachverlangen, der angefallen wäre, wenn der Passagier bei der Buchung tatsächlich nur die eine benutzte Strecke gebucht hätte. Und dann kann es in der Tat - nachträglich - wieder teuer werden.
Editiert von eepp - Letztes update am Juli 27, 2010 11:13 von eepp
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