Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass ein Pilot die Beförderung von Passagieren verweigern darf, wenn diese sich seinen Anweisungen widersetzen. Der Flugkapitän ist in einem derartigen Fall berechtigt, die entsprechenden Passagiere von Bord zu schicken. Folglich steht den Passagieren auch kein Schadensersatzanspruch gegen die Fluggesellschaft zu.
In dem verhandelten Fall wies der Flugkapitän eine Reisegruppe von 146 Personen aus dem Flugzeug. Trotz wiederholter Aufforderung hatten sich viele Mitglieder dieser Reisegruppe geweigert, sich hinzusetzen und sich an zu schnallen. Die Richter stellten fest, dass ein fehlerhaftes Verhalten des Piloten nicht zu erkennen ist. Ein Flugkapitän ist für die Sicherheit und Ordnung an Bord zuständig und somit berechtigt, hierfür erforderliche Maßnahmen zu ergreifen. Das Gericht wies die Schadensersatzklage der Reisegruppe ab.
(Beschluss vom 16.11.2010, Az. 13 U 231/09)
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