Nach bisheriger Rechtssprechung konnte ein EU-Ausländer nur dann Geschäftsführer einer
GmbH werden, wenn ihm die Einreise nach Deutschland jederzeit möglich war.
Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat mit Beschluss vom 09.09.2010 (Az. 3 W 70/10) diese Rechtsansicht geändert. Danach ist die jederzeitige Einreisemöglichkeit nicht mehr Voraussetzung. Ein EU-Ausländer kann folglich zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt werden.
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