Vorlage für eine eidesstattliche Erklärung

Eine eidesstattliche Erklärung - oder Versicherung an Eides Statt - ist notwendig, wenn Sie Aussagen zu einem Sachverhalt glaubhaft machen müssen. Hier finden Sie einen Vordruck dafür.

Definition und Bedeutung der eidesstattlichen Erklärung

Die eidesstattliche Erklärung ist eine Erklärung, mit der eine Person bekräftigt, dass eine von ihr abgegebene Äußerung der Wahrheit entspricht.

Sie kann beispielsweise beim Insolvenzverfahren abgegeben werden. Die Erklärung kann auch in gerichtlichen Beweisverfahren abgegeben werden, jedoch ist sie nur in bestimmten Fällen ein zulässiges Beweismittel.

Die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung kann ernste juristische Folgen nach sich ziehen. So ist eine falsche Versicherung an Eides Statt gemäß § 156 des Strafgesetzbuches strafbar und kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe führen.

Muster einer schriftlichen eidesstattlichen Versicherung

So könnten Sie eine eidesstaatliche Erklärung formulieren:


Versicherung an Eides Statt

In Kenntnis einer eidesstattlichen Versicherung und der Strafbarkeit der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung versichere ich,

<bold>_____ _______ [Vor- und Nachname],
wohnhaft in _________ [vollständige Anschrift], <bold>

hiermit Folgendes an Eides statt zur Vorlage bei Gericht:

__________________
[Sachverhalt beschreiben, eventuelle Beweismittel aufzählen und in Kopie beifügen]

Ich versichere an Eides statt, dass ich nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen habe.

Mir ist bekannt, dass eine eidesstattliche Versicherung eine nach den §§ 156, 161 Strafgesetzbuch (StGB) strafbewehrte Bestätigung der Richtigkeit meiner Erklärung ist. Mir sind die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen, d. h. nicht den Tatsachen entsprechenden oder unvollständigen Erklärung, d. h. das Verschweigen der wesentlichen Tatsachen, bekannt.

Nach § 156 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung vorsätzlich falsch abgibt. Nach § 161 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung fahrlässig falsch abgibt.

Ort, Datum
_______ [handschriftliche Unterschrift]

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