Grundbuchabschrift oder Grundbuchausdruck beantragen

Das Grundbuch gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück und über die Belastungen, die eventuell auf dem Grundstück liegen, wie Grundpfandrechte. Hier erfahren Sie, woher Sie einen Grundbuchauszug bekommen und in welcher Form Sie ihn anfordern können.

Aufgaben der Grundbuchämter

In Deutschland hat jeder Gemeindebezirk ein dazugehöriges Grundbuchamt, die die Grundbücher führen. Die Grundbuchämter sind in fast allen Bundesländern, wie Berlin und Sachsen, als Abteilungen den Amtsgerichten angegliedert. Einzige Ausnahme ist Baden-Württemberg. Dort sind die Grundbuchämter als Behörde der Gemeinden eingerichtet.

Die Grundbuchämter nehmen Eintragungen und Löschungen im Grundbuch vor und überprüfen die Richtigkeit aller Angaben, um Rechtssicherheit in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse zu gewährleisten. Die Grundbuchämter können berechtigten Personen darüber Auskunft erteilen. Dies erfolgt durch Einsichtnahme oder Antrag auf einen Grundbuchauszug.

Wann jemand zur Einsicht ins Grundbuch berechtigt ist und welche Unterlagen für einen Antrag auf Grundbuchauszug erforderlich sind, erfahren Sie hier. Recht auf Einsicht haben zum Beispiel Neueigentürmer eines Grundstücks oder Gläubiger, die eine Zwangsvollstreckung betreiben wollen.

Wie sieht ein Grundbuchauszug aus?

Das Grundbuchamt erstellt den Grundbuchauszug als Abschrift bzw. Kopie oder als Ausdruck oder Abdruck, je nach der Beschaffenheit des Originals. Wird das Grundbuch noch in Papierform geführt, dann wird eine Abschrift bzw. eine Kopie angefertigt. Wird das Grundbuch maschinell geführt, dann erhält der Antragsteller einen Ausdruck oder Abdruck.

Nach § 12 Absatz 2 Grundbuchordnung (GBO) wird auf Verlangen des Antragstellers die Abschrift beglaubigt bzw. statt eines einfachen Ausdrucks wird ein amtlicher Audruck erstellt. Die Dauer der Bearbeitung beträgt in der Regel ein bis zwei Wochen.

Die Möglichkeit, online über ein automatisches Abrufverfahren Einsicht in das Grundbuch zu nehmen, ist Personen vorbehalten, die beruflich damit arbeiten, wie Notare sowie Mitarbeiter von Gerichten und Banken. Dieses Verfahren ist aber auch nicht kostenlos.

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