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Datenschutz: Google Street View in Deutschland

Mai 2013

Trotz anhaltender Kritik soll Google Street View in 20 deutschen Städten bis Ende des Jahres gestartet werden.

Mit der Funktion "Street View" wird der Kartendienst Google Maps ergänzt. Es handelt sich um eine dreidimensionale Ansicht öffentlicher Straßen und Gebäude. In den vergangenen zwei Jahren hat Google dafür umfassende Straßenbilder aufgenommen. Gesichter und Autokennzeichen werden unkenntlich gemacht.

Datenschützer kritisieren die geplante Einführung von Google Street View. Sie befürchten eine massive Verletzung der Privatsphäre. Aus der Verknüpfung von Fotos aus Google Street View mit Telefonbuchdaten oder anderen Adressverzeichnissen kann ein brisanter Daten-Mix entstehen.

Die Abbildung eines Hauses bei Google Street View kann verhindert werden. Wenn Mieter und Hausbesitzer widersprechen, muss Google das entsprechende Gebäude unkenntlich machen. In der nächsten Woche stellt Google auf seiner Homepage ein Onlineformular bereit, mit dem bis zum 14. September 2010 Widerspruch eingelegt werden kann.

http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/

Alternativ ist ein Widerspruch per Post möglich. Vom Verbraucherschutzministerium wird ein Musterschreiben bereitgestellt.

http://www.bmelv.de/...

Als Reaktion auf Google Street View hat der Bundesrat beschlossen, die Datenschutzregeln anzupassen. Die derzeitigen Datenschutzbestimmungen sind angesichts neuer Formen und Techniken der Verarbeitung personenbezogener Daten nicht mehr ausreichend. So soll bis Mitte 2011 das Datenschutzgesetz entsprechend geändert werden.

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Editiert von jluft
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