Keine Familienversicherung f. Kinder mit privat krankenv. Vater

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde bezüglich der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zur Entscheidung angenommen. Eine Mutter verlangte, dass ihre Kinder über die Familienversicherung beitragsfrei mitversichert werden. Die Regelung, Kinder aus der Familienversicherung auszuschließen, wenn der Besserverdienende privat krankenversichert ist (§ 10 Absatz 3 SGB V), verstößt ihrer Meinung nach gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz (GG).

Nach Auffassung der Richter verstößt die unterschiedliche Behandlung von verheirateten Eltern gegenüber unverheirateten Eltern nicht gegen das Grundgesetz. Ein zumindest teilweiser Ausgleich der Ungleichbehandlung in der Familienversicherung erfolgt über die einkommensteuerliche Berücksichtigung der Krankenversicherungsbeiträge der Kinder.

(Beschluss vom 14.6.2011, Az. 1 BvR 429/11)
Editiert von Monitorer - Letztes update am August 8, 2011 04:00 von Monitorer
Das Dokument mit dem Titel « Keine Familienversicherung f. Kinder mit privat krankenv. Vater » aus Recht-Finanzen (www.recht-finanzen.de) wird zur Verfügung gestellt unter den Bedingungen der Creative Commons Lizenz. Sie dürfen das Dokument verwenden, verändern sowie Vervielfältigungen dieser Seite erstellen, unter den Bedingungen, die in der vorgenannten Lizenz erwähnt sind und unter der gleichzeitigen Bedingung, dass Sie im Rahmen Ihrer Verwendung, Veränderung oder Vervielfältigung nach außen hin klar und deutlich auf den Urheber (= www.recht-finanzen.de) des Dokuments hinweisen.
Anregungen

Elternzeit ist bei Ermittlung d. Elterngeldes zu berücksichtigen
Namensänderung auf Antrag der Pflegeeltern