Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde bezüglich der Familienversicherung in der gesetzlichen
Krankenversicherung nicht zur Entscheidung angenommen. Eine Mutter verlangte, dass ihre Kinder über die Familienversicherung beitragsfrei mitversichert werden. Die Regelung, Kinder aus der Familienversicherung auszuschließen, wenn der Besserverdienende privat krankenversichert ist (§ 10 Absatz 3 SGB V), verstößt ihrer Meinung nach gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz (GG).
Nach Auffassung der Richter verstößt die unterschiedliche Behandlung von verheirateten Eltern gegenüber unverheirateten Eltern nicht gegen das Grundgesetz. Ein zumindest teilweiser Ausgleich der Ungleichbehandlung in der Familienversicherung erfolgt über die einkommensteuerliche Berücksichtigung der Krankenversicherungsbeiträge der Kinder.
(Beschluss vom 14.6.2011, Az. 1 BvR 429/11)
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Letztes update am August 8, 2011 04:00 von Monitorer