Beanstandung einer Telefonrechnung

Ist Ihre Telefonrechnung Ihrer Meinung nach zu hoch oder falsch, können Sie die Rechnung beanstanden. Hier erfahren Sie, was dabei zu beachten ist.

Reklamation einer Telefonrechnung: Gesetzliche Grundlage

Das Recht auf Widerspruch gegen eine Telefonrechnung ist in § 45 i Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt. Danach kann einer Teilnehmer "eine ihm von dem Anbieter von Telekommunikationsdiensten erteilte Abrechnung innerhalb einer Frist von mindestens acht Wochen nach Zugang der Rechnung beanstanden."

Der Anbieter ist daraufhin verpflichtet, "das in Rechnung gestellte Verbindungsaufkommen nach den einzelnen Verbindungsdaten aufzuschlüsseln und eine technische Prüfung durchzuführen, es sei denn, die Beanstandung ist nachweislich nicht auf einen technischen Mangel zurückzuführen. Der Teilnehmer kann innerhalb der Beanstandungsfrist verlangen, dass ihm der Entgeltnachweis und die Ergebnisse der technischen Prüfung vorgelegt werden."

Wenn der Teilnehmer selbst die Löschung seiner Verbindungsdaten verlangt hat oder diese nach der vertraglich vereinbarten Zeit gelöscht wurden, entfällt die Pflicht zur Aufschlüsselung der einzelnen Telefonate.

Welche Verfahren zur Durchführung der technischen Prüfung geeignet sind, wird von der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Der Prüfbericht muss nachweisen, dass das Netz technisch fehlerfrei bereitgestellt wurde und die Abrechnung korrekt erfolgt ist. Bei Mängeln, die sich auf die Berechnung des beanstandeten Entgelts auswirken könnten, oder wenn der Prüfbericht später als zwei Monate nach der Beanstandung abgeschlossen wird, wird vermutet, dass die Rechnung fehlerhaft ist.

Form und Ablauf der Beanstandung

Um die Rechnung zu reklamieren, schreibt der Gesetzgeber kein bestimmtes Muster vor. Der Kunde sollte seine Einwände aber schriftlich per Einschreiben mit Rückschein geltend machen. Es ist auch nicht zwingend, die Beanstandung auf eine Position in der Rechnung zu beziehen. Der Kunde sollte aber versuchen, die Verbindungen möglichst genau zu reklamieren.

Manche Telekommunikationsanbieter wie die Deutsche Telekom bieten auch eine Vorlage, ein Formular oder eine E-Mail für die Reklamation ihrer Telefonrechnung an.

Der Kunde hat das Recht, den Rechnungssumme um den beanstandeten Betrag zu kürzen. Er sollte dem Anbieter aber mitteilen, welchen Teil der Rechnung er bezahlt und welchen nicht. Bei einer teilweisen Zahlung ohne Erklärung oder bei einer kompletten Zahlungsverweigerung würde er sonst in Verzug kommen.

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