Reisemängel: Reklamationsfrist beachten

Grundsätzlich gilt, dass Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise Schadensersatzansprüche beim Reiseveranstalter geltend machen müssen (§ 651g Absatz 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch).

Nach Ablauf dieser Reklamationsfrist ist der Urlauber ausnahmsweise nur noch dann in der Lage, Ansprüche geltend zu machen, wenn er ohne eigenes Verschulden die einmonatige Frist versäumt (§ 651g Absatz 1 Satz 3 Bürgerliches Gesetzbuch). Die Ansprüche sind in diesem Fall jedoch unverzüglich anzumelden, sobald der Hinderungsgrund entfällt.

Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden auf die einmonatige Ausschlussfrist hinzuweisen (§ 6 Absatz 2 Nr. 8 BGB-Informationspflichten-Verordnung). In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Urlauber ohne eigenes Verschulden die einmonatige Ausschlussfrist versäumt, wenn der Reiseveranstalter nicht auf das Bestehen einer solchen Frist hingewiesen hat (Urteil vom 12.6.2007, Az. X ZR 87/06).
Editiert von Monitorer - Letztes update am September 15, 2011 09:54 von Monitorer
Das Dokument mit dem Titel « Reisemängel: Reklamationsfrist beachten » aus Recht-Finanzen (www.recht-finanzen.de) wird zur Verfügung gestellt unter den Bedingungen der Creative Commons Lizenz. Sie dürfen das Dokument verwenden, verändern sowie Vervielfältigungen dieser Seite erstellen, unter den Bedingungen, die in der vorgenannten Lizenz erwähnt sind und unter der gleichzeitigen Bedingung, dass Sie im Rahmen Ihrer Verwendung, Veränderung oder Vervielfältigung nach außen hin klar und deutlich auf den Urheber (= www.recht-finanzen.de) des Dokuments hinweisen.
Anregungen
  •  Reisemängel: Reklamationsfrist beachten
  •  Was ist zu beachten, wenn man selber eine Immobilie baut? » Themen : Sie haben sich dazu entschlossen, eine neue Immobilie unter eigener Regie zu bauen. Eine neue Immobilie bauen zu lassen ermöglicht es, den Bauplatz selbst auszuwählen und die Immobilie entsprechend den individuellen Wünschen gestalten...
  •  Zweitjob: Was sollte ein Arbeitnehmer beachten? » Tipps : Bevor ein Arbeitnehmer einen Zweitjob aufnehmen kann, gibt es einiges zu beachten. Insbesondere gilt es, den Arbeitsvertrag des Hauptjobs hinsichtlich möglicher Bestimmungen zur Aufnahme einer Nebentätigkeit zu überprüfen. Die folgenden Fälle sind zu...
  •  AGG: Zweimonatsfrist ist b. Entschädigungsansprüchen zu beachten » Tipps : Gemäß § 15 Absatz 4 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) muss ein Entschädigungsanspruch aufgrund eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot innerhalb einer Frist von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden. Etwas anderes gilt nur...
  •  Reisemangel! » Hallo, mein Mann und ich kommen gerade von einer 3-wöchigen Tunesienreise zurück. Für die 3 Tage in der Hauptstadt hatten wir einen MIetwagen gebucht (der im Preis der Reise enthalten war). Entgegen der vertraglichen Vereinbarung im Reisevertragwurde...
  •  Was muss ich bei GmbH-Gründung beachten? » Guten Tag, ich will mit zwei nachbarn gemeinsam ein zahnlabor eröffnen. wir haben uns für eine gmbh entschieden. was müssen wir bei deren gründung beachten? bzw was müssen wir der reihe nach alles tun?

Reiserecht: Unterscheidung Vermittler / Veranstalter entscheiden
Rail&Fly: Reiseveranstalter trägt Mehrkosten nach Bahnverspätung