Rail&Fly: Reiseveranstalter trägt Mehrkosten nach Bahnverspätung

Gemäß § 651a Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist der Reiseveranstalter durch den Reisevertrag verpflichtet, eine Gesamtheit von Reiseleistungen zu erbringen.

In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Reiseveranstalter die entstandenen Mehrkosten erstatten muss (sogenannte Abhilfe gemäß § 651c BGB), wenn ein Rail&Fly-Ticket gebucht wurde und der Reisende aufgrund einer Zugverspätung seinen Flug verpasst.

In dem verhandelten Fall hatte eine Frau eine Pauschalreise gebucht und für die Anreise zum Flughafen ein Rail&Fly-Ticket erworben. Entsprechend der Vorgaben des Reiseveranstalters buchte sie einen Zug, der zwei Stunden vor Abflug am Flughafen ankommen sollte. Aufgrund einer Verspätung bei der Bahn, verpasste die Frau ihren Flug. Daraufhin verlangte sie vom Reiseveranstalter eine Erstattung der aufgrund der Bahnverspätung entstandenen Zusatzkosten. Nach Auffassung der Richter hat der Reiseveranstalter den Anschein begründet, dass er die Bahnanreise in eigener Verantwortung erbringt. Damit ist er verpflichtet, für die Mehrkosten, die aufgrund der Bahnverspätung entstanden, aufzukommen.

(Urteil vom 28.10.2010, Az. Xa ZR 46/10)
Editiert von Monitorer - Letztes update am September 15, 2011 09:57 von Monitorer
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