Gebührenhöhe für den Kirchenaustritt in Baden-Württemberg

In Deutschland gilt das Recht der negativen Religionsfreiheit, das heißt dass man keiner Religion angehören muss. Die Kosten eines Kirchenaustritts belaufen sich in Baden-Württemberg auf zehn bis 60 Euro. Hier erfahren Sie zudem, was die Vor- und Nachteile eines Kirchenaustritts sind.

Folgen des Kirchenaustritts

Die wichtigste Folge eines Kirchenaustritts ist, dass der Staat keine Rechtsfolgen mehr an eine Mitgliedschaft knüpfen darf. So darf er zum Beispiel keine Kirchensteuer mehr einziehen und Kinder müssen nicht mehr am Religionsunterricht teilnehmen.

Bei manchen kirchlichen Arbeitgebern (zum Beispiel der Caritas) ist zu beachten, dass das Dienstverhältnis eine Mitgliedschaft bei der Kirche verlangt.

Welche Behörde ist für den Kirchenaustritt zuständig?

Wenn Sie aus der Kirche austreten wollen, müssen Sie sich je nach Bundesland an unterschiedliche Stellen wenden. Die zuständige Behörde ist entweder das Amtsgericht (in Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen) oder das Standesamt bzw. Bürgeramt (für die anderen Bundesländern). Sie können Ihren Austritt persönlich bei der Behörde erklären oder Sie können eine schriftliche Austrittserklärung formulieren. Die Unterschrift muss von einem Notar beglaubigt werden. Zudem müssen Sie Ihren Ausweis vorlegen. In manchen Fällen wird bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch verlangt.

Kosten eines Kirchenaustritts in Baden-Württemberg

Für den Kirchenaustritt wird von den meisten Behörden eine Gebühr verlangt. Die Kosten sind je nach Stadt unterschiedlich. In Stuttgart beträgt die Gebühr zum Beispiel 42 Euro (25 Euro für nicht berufstätige Personen und 16 Euro für Schüler, Studenten oder Rentner mit geringem Einkommen). In Karlsruhe müssen Sie für den Kirchenaustritt 39,50 Euro, in Mannheim 30 Euro und in Freiburg 35 Euro bezahlen.

Eine genaue Auflistung der Gebühren in Baden-Württemberg finden Sie hier.

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