Ab- oder Ummeldung des Rundfunkbeitrags (GEZ) im Todesfall

Seit 2013 ersetzt der Rundfunkbeitrag die GEZ-Gebühr in Deutschland. Verstirbt ein Beitragszahler, muss das Beitragskonto abgemeldet oder umgemeldet werden.

Kündigung des Rundfunkbeitrags wegen Todesfall

Lebte der Verstorbene ohne Ehepartner in seiner Wohnung, müssen die Hinterbliebenen das Beitragskonto des Rundfunkbeitrags kündigen. Wenn ein Mitbewohner oder Nachmieter die Wohnung übernimmt, muss er die Wohnung auf seinen Namen anmelden und wird damit neuer Beitragszahler.

Hier finden Sie genauere Informationen zur Abmeldung eines Beitragskontos und ein Muster für die Abmeldung der Wohnung im Todesfall.

Ummeldung des Beitragskontos auf den Ehepartner

Lebte der Verstorbene mit seinem Ehepartner zusammen in der angemeldeten Wohnung, muss das Beitragskonto im Sterbefall auf den überlebenden Ehepartner umgemeldet werden.

Sie können das Beitragskonto per Online-Formular ummelden. Dafür brauchen Sie nur die neunstellige Beitragsnummer, die Sie auf der Anmeldebestätigung, auf dem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice finden.

Kontaktdaten des Beitragsservice

Bei Rückfragen können Sie den Beitragsservice auch telefonisch unter der Nummer 01806-99955510 erreichen (montags bis freitags von 07 Uhr bis 19 Uhr, 20 Cent/Anruf aus den deutschen Festnetzen, 60 Cent/Anruf aus den deutschen Mobilfunknetzen).

Foto: © Beitragsservice.

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