Was kann ein Vermieter steuerlich absetzen?

Vermieter müssen eingenommene Miete als Einkommen angeben und darauf Steuern zahlen. Es gibt aber eine ganze Reihe von Kosten, die im Zusammenhang mit der Vermietung anfallen und vom Vermieter steuerlich absetzbar sind.

Wie können Vermieter ihre Kosten geltend machen?

Um Kosten für die Vermietung geltend zu machen, müssen Vermieter bei ihrer Steuererklärung die Anlage für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ausfüllen und jede Angabe mit einer Quittung oder Rechnung belegen.

Wenn Sie planen, eine Immobilie als Geldanlage zu erwerben und zu vermieten, dann kann es Ihnen helfen, unsere Checkliste zum Immobilienkauf zu beachten und mit einem Rechner wie diesem im Vorfeld die Kosten zu überschlagen.

Welche Kosten kann ein Vermieter absetzen?

Im Folgenden werden die verschiedenen Kosten aufgeführt, die ein Vermieter steuerlich absetzen kann.

Hat ein Immobilieninhaber eine Anzeige in der Zeitung aufgegeben, kann er die Anzeigenkosten steuerlich absetzen.

Die für die Vermittlung einer Wohnung anfallenden Maklergebühren sind ebenfalls steuerlich absetzbar.

Finanziert der Vermieter seine Immobilie über ein Hypothekendarlehen, sind die Hypothekenzinsen steuerlich abzugsfähige Werbungskosten.

Auch die Kosten für den Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung kann ein Vermieter absetzen. Bei Häusern oder Wohnungen, die bis einschließlich 31. Dezember 1924 gebaut worden sind, kann er 2,5 Prozent vom Brutto-Gesamtpreis pro Jahr über 40 Jahre lang von der Steuer absetzen bzw. abschreiben. Wurde ein Haus nach 1924 gebaut, kann man es mit immerhin zwei Prozent pro Jahr abschreiben, und zwar für eine Nutzungsdauer von 50 Jahren.

Kontoführungsgebühren für Konten, die für die Vermietungstätigkeit genutzt werden, können als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Grundsteuern lassen sich in voller Höhe in der Steuererklärung geltend machen.

Gegenstände, die für die vermietete Wohnung gekauft werden und weniger als 800 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer kosten, können noch im selben Jahr komplett von der Steuer abgesetzt werden. Gegenstände mit einem höheren Wert müssen über mehrere Jahre hinweg abgesetzt werden. Eine Küche ist zum Beispiel über den üblichen Nutzungszeitaum von 10 Jahren abzuschreiben. Ein Herd kann über fünf Jahre, eine Spülmaschine, eine Waschmaschine und ein Kühlschrank können jeweils über sieben Jahre abgeschrieben werden.

Sowohl Handwerkerkosten als auch Renovierungskosten lassen sich komplett von der Steuer absetzen. Erbringt der Vermieter irgendeine Reparatur der Immobilie in Eigenleistung, kann er nur die Materialkosten absetzen, nicht aber seine Arbeitsleistung.

Sind eine Sanierung oder ein Umbau der Immobilie notwendig, erkennt das Finanzamt die Kosten meist als Herstellungskosten an, die über mehrere Jahre abgesetzt werden müssen. Hält das Finanzamt die Kosten für Erhaltungsaufwand, können sie komplett im selben Jahr abgesetzt werden.

Nebenkosten, die durch die Mieter bezahlt werden, sind vom Vermieter zwar als Einkünfte in der Steuererklärung anzugeben, er darf sie aber auch als Werbungskosten wieder absetzen.

Fahrtkosten zum Mietobjekt oder zu Eigentümerversammlungen lassen sich als Reisekosten steuerlich geltend machen.

Mitgliedsbeiträge für Vermieterverbände sowie Kosten für Anwälte und Steuerberater können ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden.

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