Am 27. Oktober 2011 hat der Bundestag das neue Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, den Schutz von Kindern vor Verwahrlosung und Missbrauch zu verbessern. Dies soll unter anderem wie folgt erreicht werden:
- Sogenannte Familienhebammen sollen verstärkt eingesetzt werden. Dadurch können Problemhaushalte bereits während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren des Kindes Unterstützung erhalten.
- Jugendämter: Die Zusammenarbeit der einzelnen Jugendämter untereinander soll verbessert werden (Vermeidung eines sogenannten Jugendamts-Hopping). Zudem besteht eine Verpflichtung zu einer stärkeren Kontrolle von Problemhaushalten (regelmäßige Hausbesuche).
- Ärzte dürfen trotz Schweigepflicht Informationen an das Jugendamt weitergeben.
- Alle in der Jugendhilfe beschäftigten Personen müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Dadurch können Sexualstraftäter ausgeschlossen werden.
Aufgrund ungeklärter Finanzierungsfragen haben einige Länder bereits Widerstand im Bundesrat angekündigt.
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