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HIV-Infizierter darf in der Probezeit gekündigt werden

Mai 2013

Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass die Kündigung eines HIV-infizierten Arbeitnehmers in der Probezeit rechtens ist.

In dem verhandelten Fall wurde einem chemisch-technischen Assistenten in der Probezeit gekündigt, als der Arbeitgeber von dessen Infektion mit dem HI-Virus erfuhr. Nach Auffassung der Richter ist die Kündigung nicht zu beanstanden. Das Kündigungsschutzgesetz kann nicht angewendet werden, da dem Arbeitnehmer während der sechsmonatigen Probezeit gekündigt wurde. Auch können die Richter keine Diskriminierung wegen einer Behinderung gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erkennen. Die Erwerbsfähigkeit ist nicht beeinträchtigt, so dass eine HIV-Infektion nicht als eine Behinderung anzusehen ist.

(Urteil vom 21.6.2011, Az. 17 Ca 1102/11)

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