Die
Düsseldorfer Tabelle gibt an, wieviel Unterhalt für ein Kind bei einer
Scheidung zu bezahlen ist.
Dabei ist die Düsseldorfer Tabelle nur ein Anhaltspunkt für die Richter, die zu entscheiden haben. Die Richter sind also an die Werte der Düsseldorfer Tabelle nicht gebunden.
Die Düsseldorfer Tabelle wird jährlich aktualisiert.
Ihren Namen hat die Düsseldorfer Tabelle vom OLG-Bezirk Düsseldorf - dort wurden diese Werte, als Anhaltspunkte, von den Familienrichtern entwickelt.
Die meisten norddeutschen Gerichte orientieren sich an diesen Beträgen.
Daneben gibt es auch eine Süddeutsche Tabelle. Letztere wird meist von den süddeutschen Gerichten herangezogen.
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Monitorer -
Letztes update am November 20, 2011 01:48 von Monitorer